Rampen, Treppen und Podeste im industriellen Umfeld

Im industriellen Umfeld müssen häufig Höhenunterschiedeverschiedenen Ausmaßes überwunden werden. Beispielsweise, um Zugang zu höher gelegenen, wartungsbedürftigen Maschinen zu erlangen. Welches die passende Lösung – Rampe, Treppe oder Leiter – für das Überwinden von Höhenunterschieden ist, hängt von mehreren Faktoren ab.
Bei der Konstruktion sicherer Treppen ist eine Vielzahl von Vorschriften und Normen zu beachten. Dies gilt auch für den Bau von Podesten. So enthält die ISO 14122 umfassende Anforderungen an Arbeitsbühnen, Laufstege, Treppen, Treppenleitern und Geländer in der Industrie. Eine wesentliche Grundlage zur Berechnung der idealen Treppensteigung ist die Schrittmaßregel. Die Schrittmaßregel beschreibt das ergonomische Verhältnis einer ausreichend großen Trittfläche (Auftritt) zur Stufenhöhe (Steigung zwischen zwei Stufen). Darüber hinaus ist für die sichere Gestaltung von Treppen die Berücksichtigung der Gewichtsbelastung bedeutsam. Zusätzlich spielen rutschhemmende Oberflächen und die ideale Beleuchtung eine große Rolle.
Rampe oder Treppe
Die internationale Norm ISO 14122 definiert unter anderem die Anforderungen an ortsfeste Zugänge zu Maschinen, die nicht direkt vom Boden oder einer Ebene aus zugänglich sind. Als Zugang zu einer Maschine sind Arbeitsbühnen oder Laufstege zu verstehen: etwa Rampen, Steigleitern, Treppen und Treppenleitern, sowie deren Geländer als Absturzsicherung. Je nach nutzbarem Platz und dadurch realisierbarem Steigungswinkel empfiehlt die Norm unterschiedliche Aufstiege.
Bei einem geringen Steigungswinkel von bis zu 20° wird die Verwendung einer Rampe empfohlen: Unter Rampen sind geneigte Ebenen zu verstehen, über die schwere Lasten auf eine höhere Ebene gefahren oder gerollt werden können. Wenn möglich, sollte eine Rampe mit einem maximalen Steigungswinkel von 10° verwendet werden. Fällt der Winkel größer aus, sollte die Rampe mit einer rutschhemmenden Oberfläche ausgestattet sein. Für steilere Aufstiege empfiehlt sich eine Treppe: Steigungswinkel von über 20° sprechen sicherheitstechnisch gegen die Verwendung von Rampen.
Der Steigungswinkel ist entscheidend
Wo die Rampe an ihre Grenzen stößt, kommt die Treppe ins Spiel. Steigungswinkel von 21° bis 45° kommen hier infrage. Grundsätzlich muss die Steigung einer Treppe immer konstant bleiben. Nicht konstante Steigungen können Stürze verursachen. Bereits Abweichungen von unter 5 Millimeter können bei Personen zu Unsicherheiten führen. Zur Konstruktion sicherer Treppen und Podeste sind viele Aspekte zu berücksichtigen, wie die ideale Unterschneidung, Treppenbreite, Durchgangshöhe, Rutschsicherheit, Beleuchtung, Gewichtsbelastung und die Gestaltung von Geländern.
Je nach Zweck der Treppe und dem zur Verfügung stehenden Platz bieten sich unterschiedlich große Winkel an. Eine Steigung von 30° ist beispielsweise gut für den Transport von Lasten geeignet, da für den Aufstieg relativ wenig Kraft aufgewandt werden muss. Allerdings benötigen derartige Treppen eine große Grundfläche.
Wenn wenig Platz vorhanden ist, muss der Winkel vergrößert werden. Dabei gilt ein Treppensteigungswinkel von 38° als ergonomisch, also angenehm, weil mit geringem Kraftaufwand begehbar. Bei 45° ist das Begehen der Treppe anstrengender, jedoch sinkt die benötigte Grundfläche auf ein Verhältnis von 1:1 zur Podesthöhe.
Wenn es eng wird: Treppenleitern
Ist der Raum extrem begrenzt, können Treppenleitern Abhilfe schaffen: Gerade für Zugänge, die eher selten genutzt werden, ist diese platzsparende Lösung eine gute Alternative zur Treppe. Steigungswinkel von 45° bis 75° zeichnen eine Treppenleiter aus. Hinzu kommt die Besonderheit, dass Treppenleitern beim Hinabgehen wie eine klassische Leiter „rückwärts“ genutzt werden – also mit dem Blick in Richtung der Treppenleiter. Daher, und aufgrund des steilen Winkels, eignet sich diese Lösung nicht für den Transport schwerer Werkzeuge und Materialien. Auch als Fluchtweg sind Treppenleitern nicht geeignet.
Um Treppenleitern möglichst sicher zu gestalten, sind spezielle Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. So muss der Auftritt der Stufen mindestens 80 Millimeter betragen. Vorgeschrieben sind Geländer auf beiden Seiten der Treppenleiter. Beginnen sollte das Geländer in einer Höhe von mindestens 1.000 Millimeter lotrecht über der Einstiegsebene. Die Stufenbreite muss
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